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   BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 31/64   

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https://dejure.org/1966,3841
BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 31/64 (https://dejure.org/1966,3841)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1966 - Ib ZR 31/64 (https://dejure.org/1966,3841)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1966 - Ib ZR 31/64 (https://dejure.org/1966,3841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Klage - Beiderseitige unlautere Wettbewerbshandlungen - Verhinderung der Arbeitsaufnahme - Wettbewerbswidrigkeit der Verleitung eines Arbeitnehmers zum Bruch seines neuen Arbeitsvertrages - Ausspannen von Arbeitskräften - Beeinträchtigung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.04.1960 - I ZR 24/59

    Kfz-Nummernschilder

    Auszug aus BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 31/64
    Regelmäßig ist nach ständiger Rechtsprechung gegenüber Unterlassungsansprüchen die Berufung auf eigenen unlauteren Wettbewerb des Klägers gänzlich ausgeschlossen, da dem das Interesse der Allgemeinheit an der Unterbindung wettbewerbswidriger Handlungen entgegensteht (BGH GRUR 1956, 270, 273 - Rügenwalder Teewurst; GRUR 1960, 431, 433 - Stadthausiererschein; RG JW 1936, 806; RG GRUR 1944, 88).

    Nur ganz ausnahmsweise wird eine Unterlassungsklage als rechtsmißbräuchlich angesehen, wenn eine wechselseitige Abhängigkeit der beiderseitigen Wettbewerbsmaßnahmen besteht und der Kläger sich durch die Klage mit seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzt (BGH GRUR 1957, 23, 24 - Bünder Glas) oder wenn das beanstandete Verhalten nur die unumgänglich notwendige Abwehr eines Angriffs darstellt und nicht über das zur Abwehr notwendige Maß in die Belange der Allgemeinheit oder sonstiger Dritter eingreift (BGH GRUR 1960, 431, 433 - Stadthausiererschein).

  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 26/60

    Spritzgußmaschine

    Auszug aus BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 31/64
    Es mag zugunsten der Beklagten unterstellt werden, daß dieses im einzelnen noch nicht aufgeklärte Verhalten über die Grenze des wettbewerblich Zulässigen hinausging (zur Beurteilung von Abwerbungen vgl. u.a. BGH GRUR 1961, 482, 483 - Spritzgußmaschinen und insbesondere das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil Ib ZR 122/63 v. 19. November 1965, auszugsweise abgedruckt in BB 1966, 206).
  • BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 122/63

    Bau-Chemie

    Auszug aus BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 31/64
    Es mag zugunsten der Beklagten unterstellt werden, daß dieses im einzelnen noch nicht aufgeklärte Verhalten über die Grenze des wettbewerblich Zulässigen hinausging (zur Beurteilung von Abwerbungen vgl. u.a. BGH GRUR 1961, 482, 483 - Spritzgußmaschinen und insbesondere das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil Ib ZR 122/63 v. 19. November 1965, auszugsweise abgedruckt in BB 1966, 206).
  • BGH, 13.12.1955 - I ZR 86/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 31/64
    Regelmäßig ist nach ständiger Rechtsprechung gegenüber Unterlassungsansprüchen die Berufung auf eigenen unlauteren Wettbewerb des Klägers gänzlich ausgeschlossen, da dem das Interesse der Allgemeinheit an der Unterbindung wettbewerbswidriger Handlungen entgegensteht (BGH GRUR 1956, 270, 273 - Rügenwalder Teewurst; GRUR 1960, 431, 433 - Stadthausiererschein; RG JW 1936, 806; RG GRUR 1944, 88).
  • BGH, 05.06.1956 - I ZR 4/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 31/64
    Nur ganz ausnahmsweise wird eine Unterlassungsklage als rechtsmißbräuchlich angesehen, wenn eine wechselseitige Abhängigkeit der beiderseitigen Wettbewerbsmaßnahmen besteht und der Kläger sich durch die Klage mit seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzt (BGH GRUR 1957, 23, 24 - Bünder Glas) oder wenn das beanstandete Verhalten nur die unumgänglich notwendige Abwehr eines Angriffs darstellt und nicht über das zur Abwehr notwendige Maß in die Belange der Allgemeinheit oder sonstiger Dritter eingreift (BGH GRUR 1960, 431, 433 - Stadthausiererschein).
  • BGH, 03.11.1959 - I ZR 120/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 31/64
    Er setzt voraus, daß zwischen dem beiderseitigen Verhalten ein wettbewerblicher Zusammenhang besteht und daß die ergriffene Maßnahme zur Wiederherstellung des Gleichgewichtes tauglich und unumgänglich notwendig ist und eine Beeinträchtigung Dritter möglichst vermeidet; denn nur soweit diese Grenzen eingehalten werden, wird die an sich rechtswidrige Handlung vom Vorwurf der Unlauterkeit entkleidet (vgl. BGH GRUR 1960, 193, 196 - Frachtenrückvergütung; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 9. Aufl. Bd I Einl. 235 ff vor § 1 UWG).
  • BAG, 19.10.1962 - 1 AZR 487/61

    Arbeitsvertrag - Unmöglichkeit - Doppeltbeschäftigung

    Auszug aus BGH, 20.04.1966 - Ib ZR 31/64
    Die Klägerin hat gegen M. ein Urteil des Arbeitsgerichts erwirkt, das in den höheren Instanzen bestätigt worden ist (BAG NJW 1963, 124); auch gegen J. hat sie ein arbeitsgerichtliches Urteil erstritten.
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